Elektro- & Batteriehinweise



I. Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

WEEE-Reg.-Nr. DE 50905723

  1. Getrennte Erfassung von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
  2. Batterien und Lampen: Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
  3. Rückgabemöglichkeiten: Endnutzer können Altgeräte bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Rücknahmestellen der Hersteller/Vertreiber unentgeltlich abgeben. Kleingeräte (keine Kante größer als 25 cm) werden in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Neukauf unentgeltlich zurückgenommen.
  4. Datenschutz: Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ist der Endnutzer selbst verantwortlich.
  5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“: 


    Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

II. Hinweise zur EU-Batterieverordnung (BattVO) und zum Batteriegesetz

Batt-Reg.-Nr. DE 71595172

  1. Rückgabepflicht: Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Die Rückgabe kann an kommunalen Sammelstellen oder überall dort, wo Batterien verkauft werden, unentgeltlich erfolgen.
  2. Rückgabe an uns: Wir nehmen Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager entgegen (ausreichend frankierte Rücksendung oder direkte Abgabe).
  3. Schadstoffkennzeichnung: Wenn Batterien die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des Schadstoffes ("Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber).
  4. Sicherheit bei Lithiumbatterien: Aufgrund von Brandrisiken sind Lithiumbatterien vorzugsweise im entladenen Zustand oder mit abgeklebten Polen abzugeben.
  5. Auswirkungen: Die getrennte Entsorgung vermeidet negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch schadstoffhaltige Batterien.